Wird der Einspruch zurückgewiesen oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, ist die Klage beim Finanzgericht der nächste Schritt. Ob sich eine Klage finanziell lohnt, darüber beraten wir Sie gern, denn es fallen Verfahrens- und Gerichtskosten an - und die sollten am Ende nicht höher sein als die eigentliche Steuerersparnis. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, wird vorab geprüft, ob diese auch die Kosten eines Finanzgerichtsverfahrens übernimmt. Eine schriftliche Deckungszusage vor Einreichen der Klage ist dafür ratsam.
Sollte es notwendig und sinnvoll sein, dann übernehmen wir nach gesonderter Auftragerteilung die Vertretung im Finanzgerichtsverfahren.