Jeder dritte Steuerbescheid ist falsch, so sagt der Bund der Steuerzahler. Somit hängt von der fachgerechten Prüfung der Steuerbescheide einiges ab. Um zeitliche Verzögerungen zu vermeiden, werden bei Erteilung einer entsprechenden Vollmacht, die Bescheide vom Finanzamt direkt an uns geschickt. Bei Abweichungen zwischen Steuererklärung und Steuerbescheid können wir schnell und fristgerecht gegen die uns vom Finanzamt übersendeten Steuerbescheide die erforderlichen Maßnahmen einleiten.
Außergerichtlicher Rechtsbehelf (Einspruch)
Auffassungen des Steuerbürgers und des Steuerberaters müssen nicht immer mit denen der Finanzbehörde übereinstimmen. Auch Fehler der Finanzbehörde sind nicht auszuschließen. Seine Rechte wahrend stehen dem Steuerbürger außergerichtliche und nichtförmliche Rechtsbehelfe zur Verfügung, die, führen sie nicht zur Befriedigung des Anspruches, mit der Klage beim Finanzgericht fortgeführt werden können.
Der außergerichtliche Rechtsbehelf, der Einspruch, ist anzuwenden bei Vorliegen eines Verwaltungsaktes, zum Beispiel des Steuerbescheides. Nichtförmliche Rechtsbehelfe sind die Gegenvorstellung, Sachaufsichtsbeschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde, schlichter Antrag auf Änderung, Anregung auf Änderung oder Aufhebung des Verwaltungsaktes.
Warum, wann, was, wie, mit welcher Begründung, bei wem welche Rechtsmittel einzulegen sind, darüber können wir Sie beraten und das entsprechende Rechtsmittel einlegen, wenn Sie uns beauftragen. Mit der Einlegung von Rechtsmitteln (einschließlich Klagen beim Finanzgericht) waren wir bisher sehr erfolgreich.
Finanzgerichtsklagen
Wird der Einspruch zurückgewiesen oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, ist die Klage beim Finanzgericht der nächste Schritt. Ob sich eine Klage finanziell lohnt, darüber beraten wir Sie gern, denn es fallen Verfahrens- und Gerichtskosten an - und die sollten am Ende nicht höher sein als die eigentliche Steuerersparnis. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, wird vorab geprüft, ob diese auch die Kosten eines Finanzgerichtsverfahrens übernimmt. Eine schriftliche Deckungszusage vor Einreichen der Klage ist dafür ratsam. Sollte es notwendig und sinnvoll sein, dann übernehmen wir nach gesonderter Auftragerteilung die Vertretung im Finanzgerichtsverfahren.
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