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Erstellen Jahresabschluss (Bilanzierung)

Unsere Dienstleistungen zum Jahresabschluss sowie zu den betrieblichen Steuererklärungen umfassen grundsätzlich den gesetzlichen Rahmen, der von Art und Umfang des Unternehmens abhängt:

  • Stichpunktartige Überprüfung der Buchführung auf Korrektheit der Buchungen,  Jahresabschlusstätigkeiten ( z.B. Abschreibung der Anlagegüter, Bewertung des Umlaufvermögens, Abgrenzungsbuchungen, Rückstellungen, Aufteilung gemischter Konten, Verzinsung von Gesellschafterkonten, Gewinnverwendung, Tantiemeberechnung).
  • Überprüfung, ob alle relevanten Verträge (z.B. Ehegatten- oder Gesellschafterarbeitsverträge) und Dokumente (z.B. Grundbuchauszug, Handelsregisterauszug) sowie Informationen zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen (z.B. Bürgschaften, Verträge mit Dritten) vollständig vorhanden sind.
  • Bescheinigung über die Art der Jahresabschlusserstellung.   

Die Abschlüsse werden von uns nach den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durch Steuerberater nach dem Beschluss der Bundessteuerberaterkammer vom 12/13.April 2010 erstellt. Weitere Qualitätsmaßnahmen ergänzen unsere Arbeit.

Wir erstellen Jahresabschlüsse folgender Rechtsformen

  • Einzelunternehmen
  • Personengesellschaft (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG)
  • Kapitalgesellschaft (GmbH, Genossenschaften)
  • Vereine

Unser Leistungsprofil umfasst

  • Einspielen der vom Mandanten bereitgestellten Daten (bei Datev-kompatibler Mandanten-Software, sonst manuelle Erfassung der Jahresverkehrszahlen)
  • Überprüfung der vom Mandanten erstellten Finanzbuchführung oder Jahresabschluss
  • Erstellen der Handelsbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anlagenspiegel sowie Anhang bei Kapitalgesellschaften mit Plausibilitätsprüfung
  • Mitwirkung bei der Erstellung des Lageberichtes
  • Erstellen eines Jahresabschluss- bzw. Erläuterungsberichtes
  • Entwicklung des Investitionsabzugbetrages
  • Ermittlung der Tantieme
  • Ermittlung der Ausschüttung
  • Vorbereiten von Gesellschafterbeschlüssen
  • Entwicklung der Kapitalkonten und Ergebnisverwendung
  • Ableitung des steuerlichen Ergebnisses bzw. Erstellen einer Überleitungsrechnung nach § 60 EStDV
  • Erstellung der Steuerbilanz
  • Erstellung von Eröffnungsbilanzen und Zwischenabschlüssen
  • Erstellung von Sonderbilanzen
  • Erstellung von Ergänzungsbilanzen
  • Erstellung einer Kapitalflussrechnung
  • Berechnung von Kennzahlen
  • Mehrjahresvergleich
  • Jahresabschlussanalyse
  • Besprechen des Jahresabschlusses
  • Betriebliche Steuererklärungen: Gewerbesteuererklärung, Gewerbesteuerzerlegungserklärung, Körperschaftsteuererklärung, Umsatzsteuerjahreserklärung, Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte, Kapitalertragsteueranmeldung und elektronische Übermittlung der Steuererklärungen an das Finanzamt  sowie  Berechnung der Steuern
  • Stellen von Anträgen auf Investitionszulage
  • Erstellung Offenlegungsbilanz sowie elektronische Übermittlung an den Bundesanzeiger
  • Archivierung der steuerrechtlich relevanten Daten im Rechenzentrum oder auf elektronischem Datenträger
  • Prüfung von Steuerbescheiden, ggf. Einlegung von Rechtsmitteln
  • Begleitung von Betriebsprüfungen
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