Unsere Dienstleistungen zum Jahresabschluss sowie zu den betrieblichen Steuererklärungen umfassen grundsätzlich den gesetzlichen Rahmen, der von Art und Umfang des Unternehmens abhängt:
- Stichpunktartige Überprüfung der Buchführung auf Korrektheit der Buchungen, Jahresabschlusstätigkeiten ( z.B. Abschreibung der Anlagegüter, Bewertung des Umlaufvermögens, Abgrenzungsbuchungen, Rückstellungen, Aufteilung gemischter Konten, Verzinsung von Gesellschafterkonten, Gewinnverwendung, Tantiemeberechnung).
- Überprüfung, ob alle relevanten Verträge (z.B. Ehegatten- oder Gesellschafterarbeitsverträge) und Dokumente (z.B. Grundbuchauszug, Handelsregisterauszug) sowie Informationen zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen (z.B. Bürgschaften, Verträge mit Dritten) vollständig vorhanden sind.
- Bescheinigung über die Art der Jahresabschlusserstellung.
Die Abschlüsse werden von uns nach den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durch Steuerberater nach dem Beschluss der Bundessteuerberaterkammer vom 12/13.April 2010 erstellt. Weitere Qualitätsmaßnahmen ergänzen unsere Arbeit.
Wir erstellen Jahresabschlüsse folgender Rechtsformen
- Einzelunternehmen
- Personengesellschaft (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG)
- Kapitalgesellschaft (GmbH, Genossenschaften)
- Vereine
Unser Leistungsprofil umfasst
- Einspielen der vom Mandanten bereitgestellten Daten (bei Datev-kompatibler Mandanten-Software, sonst manuelle Erfassung der Jahresverkehrszahlen)
- Überprüfung der vom Mandanten erstellten Finanzbuchführung oder Jahresabschluss
- Erstellen der Handelsbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anlagenspiegel sowie Anhang bei Kapitalgesellschaften mit Plausibilitätsprüfung
- Mitwirkung bei der Erstellung des Lageberichtes
- Erstellen eines Jahresabschluss- bzw. Erläuterungsberichtes
- Entwicklung des Investitionsabzugbetrages
- Ermittlung der Tantieme
- Ermittlung der Ausschüttung
- Vorbereiten von Gesellschafterbeschlüssen
- Entwicklung der Kapitalkonten und Ergebnisverwendung
- Ableitung des steuerlichen Ergebnisses bzw. Erstellen einer Überleitungsrechnung nach § 60 EStDV
- Erstellung der Steuerbilanz
- Erstellung von Eröffnungsbilanzen und Zwischenabschlüssen
- Erstellung von Sonderbilanzen
- Erstellung von Ergänzungsbilanzen
- Erstellung einer Kapitalflussrechnung
- Berechnung von Kennzahlen
- Mehrjahresvergleich
- Jahresabschlussanalyse
- Besprechen des Jahresabschlusses
- Betriebliche Steuererklärungen: Gewerbesteuererklärung, Gewerbesteuerzerlegungserklärung, Körperschaftsteuererklärung, Umsatzsteuerjahreserklärung, Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte, Kapitalertragsteueranmeldung und elektronische Übermittlung der Steuererklärungen an das Finanzamt sowie Berechnung der Steuern
- Stellen von Anträgen auf Investitionszulage
- Erstellung Offenlegungsbilanz sowie elektronische Übermittlung an den Bundesanzeiger
- Archivierung der steuerrechtlich relevanten Daten im Rechenzentrum oder auf elektronischem Datenträger
- Prüfung von Steuerbescheiden, ggf. Einlegung von Rechtsmitteln
- Begleitung von Betriebsprüfungen