Eine Begründung dafür, dass die Lohn– und Gehaltsbuchhaltung besonderer Sensibilität bedarf, erscheint uns nicht nötig. Die richtige und rechtzeitige Lohn- und Gehaltszahlung hat entscheidenden Einfluss auf die Lebensqualität der Lohn- und Gehaltsempfänger und schützt Sie vor Haftung für Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen. Auch bei komplizierten Abrechnungsformen, wie Baulohn oder öffentlicher Dienst können Sie sich auf unsere Kompetenz und Zuverlässigkeit verlassen.
Lohn- und Gehaltsabrechnungen bedürfen immer der Beachtung lohn- und sozialversicherungsrechtlicher Änderungen, die wir Ihnen zur Kenntnis geben. Geprüft werden kann von uns nicht, ob Ihre getroffenen Lohn- oder Gehaltsvereinbarungen mit dem Arbeitsrecht, dem Tarif- oder Mindestlohnvereinbarungen übereinstimmen oder sittenwidrig sind.
Zur Lohn- und Gehaltsabrechnung gehören im Einzelnen
- Bereitstellung von Organisationsmitteln für Ihre Aufzeichnungen der relevanten Lohn- und Gehaltsdaten
- Erfassen der Lohndaten
- Führung der Lohnkonten der Mitarbeiter
- Durchführung der Lohnabrechnung
- Erstellen Brutto-Netto-Abrechnung, Lohnsteueranmeldungen, Beitragnachweise, Lohnjournal, Buchungsliste,
- Bereitstellung der monatlichen Auswertungen zur Abholung oder zum Versand
- Meldungen an Krankenkassen sowie die Lohnsteueranmeldung und –bescheinigung an Finanzämter mittels elektronischer Datenübertragung
- Erstellung der Zahlungs- /Überweisungsaufträge für die Freigabe durch das Unternehmen
- Übermittlung der Daten nach dem ELENA-Verfahrensgesetz
- Abfragen Identifizierungsverfahren Lohnsteuerkarten
- Erstellen der Meldungen an ULAK, Soka-Bau, Gala-Bau, ZVK, Arbeitsamt
- Erstellung von Bescheinigungen (siehe Bescheinigungen, Meldungen und Anträge)
Um die Gebühren für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen zu senken, bieten wir Ihnen eine „Lohnabrechnung mit Vorerfassung“ an. Bei veränderlichen Löhnen und Baulöhnen oder Kostenstellen können Sie Ihre Bewegungsdaten selbst bequem über das Internet erfassen.
Entsprechend den zu treffenden Vereinbarungen werden die Daten dann an das Lohnbüro in unserer Steuerkanzlei zur Weiterverarbeitung und Prüfung übergeben oder ohne Prüfung der erfassten Stunden direkt zur Weiterverarbeitung an das Rechenzentrum übermittelt.
Folgende Zusatzleistungen können wir Ihnen anbieten
- Elektronische Langzeitarchivierung der Daten
- Bereitstellen der Auswertungsdaten auf CD
- Versand der Lohnabrechnungen an Ihr Unternehmen oder Ihre Arbeitnehmer.